Wegen des Verfassens von zahlreichen Drohbriefen vor allem an Moscheegemeinden ist ein Mann aus dem westfälischen Hagen vom Amtsgericht Osnabrück zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Der 51-Jährige gab die Taten in vollem Umfang zu.
Der unter Depressionen und Angststörungen leidende Mann hatte mit den Briefen den Verdacht auf eine Osnabrücker Familie lenken wollen, an der er sich rächen wollte. Im Jahr 2016 hatte der Ehemann der Familie den Mann aus Hagen bei einem Internet-Geschäft betrogen. Der Angeklagte habe die Familie mit den Drohbriefen in Verruf bringen wollen, stellte der Richter fest.
Briefe mit Nazi-Symbolen
Insgesamt hatte der Mann über einen längeren Zeitraum bis 2023 mehr als 40 Briefe mit größtenteils rechtsextremistischen und islamfeindlichen Inhalten versandt. Gegenstand des Verfahrens waren am Ende 37 Taten, weil einige bereits verjährt waren. Die zum Teil mit Nazi-Symbolen versehenen Schreiben waren an Einrichtungen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen gerichtet. Unterzeichnet waren sie zum Teil mit dem rechtsextremistischen Kürzel NSU 2.0.
Einen politischen Hintergrund könne das Gericht ausschließen, sagte der Richter. Die Depression des Angeklagten habe die Taten ausgelöst. Allerdings sei er sehr planmäßig vorgegangen, um den Verdacht auf die Osnabrücker Familie zu lenken, stellte er fest: «An ihrer Einsichtsfähigkeit gibt es gar keinen Zweifel.»
Briefe schürten Angst
Die Drohbriefe hätten die Allgemeinheit erheblich verunsichert und bei den betreffenden Gemeinden Angst ausgelöst, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Rechtsterroristische Straftaten seien eine Bedrohung für den Zusammenhalt der Gesellschaft: «Da haben Sie Öl ins Feuer gegossen.»
Auch die Folgen für die betroffene Familie seien gravierend gewesen. Vor allem die Ehefrau, die nichts für die Straftat ihres Mannes könne, habe unter der falschen Anschuldigung, für die Drohbriefe verantwortlich zu sein, gelitten und leide immer noch unter den Folgen.
Auch gemeinnützige Arbeit
Letztlich sei eine Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt worden, weil aus Sicht des Gerichts eine Wiederholungsgefahr nicht gegeben sei und man dem Angeklagten seine ehrliche Reue abnahm. Die Bewährungszeit setzte das Gericht auf vier Jahre fest. Sollte er in dieser Zeit erneut straffällig werden, müsse er die Freiheitsstrafe antreten.
Das Gericht ordnete außerdem die Ableistung von 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit an. Der 51-Jährige muss sich darüber hinaus einer ambulanten, möglicherweise auch einer stationären Psychotherapie unterziehen.
Quelle: dpa