Mehrere Männer sollen versucht haben, Michael und Corinna Schumacher mit privaten Fotos zu erpressen. (Archivbild), © Fredrik von Erichsen/dpa

Erpressungsfall Schumacher: Prozess beginnt

Der spektakuläre Erpressungsversuch gegen die Familie von Ex-Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher wird am kommenden Dienstag in Wuppertal vor Gericht aufgerollt. Auf der Anklagebank müssen sich drei 30 bis 53 Jahre alte Männer verantworten, von denen aber derzeit nur einer in Untersuchungshaft sitzt – als mutmaßlicher Haupttäter. Ihm wird versuchte Erpressung in einem besonders schweren Fall vorgeworfen, den beiden anderen Beihilfe dazu. 

Die Staatsanwaltschaft hat die Sache beim Wuppertaler Amtsgericht angeklagt, was zeigt, dass sie von Strafen von maximal vier Jahren Gefängnis ausgeht, denn andernfalls hätte die Behörde das Landgericht mit dem Fall befassen müssen. 

Das Amtsgericht hatte im Vorfeld internationale Anfragen von Medien. Aber derzeit steht ausgerechnet der große Schwurgerichtssaal des Wuppertaler Justizzentrums nicht zur Verfügung. Er wird gerade renoviert. So wird der Prozess in einem deutlich kleineren Saal stattfinden. 

15 Millionen Euro gefordert

In der Anklage heißt es, dass der Erpresser 15 Millionen Euro verlangt hat. Andernfalls würden private Fotos und Videos der Familie im Darknet veröffentlicht. Nach einer schweren Kopfverletzung bei einem Ski-Unfall Ende 2013 schirmt die Familie Michael Schumacher konsequent ab. Es gibt praktisch keine Privatfotos oder Videos der Familie Schumacher, geschweige denn vom mehrmaligen Weltmeister selbst. 

Einer der wegen Beihilfe angeklagten Männer ist ein 53-Jähriger aus Wülfrath bei Wuppertal. Er war als Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens bei der Familie Schumacher beschäftigt. Dabei soll er von privaten Bild- und Videodateien Kopien angefertigt haben. 

Mit dem Material als Faustpfand soll dann ein Gleichaltriger aus Wuppertal bei der Familie in der Schweiz angerufen und 15 Millionen Euro gefordert haben. Sein Sohn (30) soll dabei geholfen haben. 

Verteidiger skeptisch

Der 53-jährige Wuppertaler ist nicht nur vorbestraft, er soll bei seiner Festnahme zudem unter Bewährung gestanden haben. «Unsere Verteidigung ist darauf ausgelegt, meinen Mandanten aus der Haft zu bekommen», sagt dessen Verteidiger Oliver Doelfs. «Dass er am Ende eine Bewährungsstrafe erhält, halte ich aber für unwahrscheinlich.»

Eine britische Zeitung hatte vor wenigen Tagen geschrieben, dass das Motiv beim Wülfrather nicht nur ein finanzielles, sondern auch Verbitterung über die Entlassung, also Rache gewesen sein könnte. «Nichts dergleichen wurde vorgetragen oder ergibt sich aus den Akten», sagt Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert dazu. Und: «Das Motiv ergibt sich klar aus der Forderung von 15 Millionen Euro.» 

«Kein Kommentar», sagt der Verteidiger des Wülfrathers, Harald Benninghoven zum Zeitungsbericht auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. «Warten wir die Verhandlung ab.» 

Anrufe bei Familie Schumacher

Die mutmaßlichen Täter sollen mit mehreren Anrufen versucht haben, die 15 Millionen Euro von der Familie Schumacher zu erpressen. Eine Mitarbeiterin der in der Schweiz lebenden Familie hatte als Beweis eine Probe des Materials verlangt. Diese war über eine technisch nicht zurückverfolgbare E-Mail-Adresse geschickt worden. Der Schweizer Polizei sei es aber gelungen, die Nummer des Anrufers nach Kassel zurückzuverfolgen. 

Weitere Ermittlungen hätten zu den beiden Wuppertalern geführt, von denen der 53-Jährige bei seiner Vernehmung vor der Haftrichterin den Wülfrather als Quelle des Materials genannt und belastet hatte. Es war aber auch bei dem Wuppertaler Vater-Sohn-Duo privates Material der Familie Schumacher gefunden worden. Dem Wülfrather wird neben der Beihilfe zur versuchten Erpressung auch eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte vorgeworfen. 

Die Schumachers als Nebenkläger?

Inzwischen ist beim Amtsgericht ein Antrag auf Nebenklage eingegangen, über den noch nicht entschieden ist. Es könnte also sein, dass ein Mitglied der Schumacher-Familie dem Prozess beiwohnt, oder sie zumindest durch einen Anwalt als Nebenklage-Vertreter am Prozess teilnimmt. 

Für den ersten Prozesstag sind zehn Zeugen geladen, darunter zwei Polizisten. Fortgesetzt wird der Prozess einen Tag vor Heiligabend, mit einem Urteil wird aber erst im neuen Jahr gerechnet. Das Gericht hat fünf Verhandlungstage angesetzt. Ob auch ein Mitglied der Familie Schumacher als Zeuge aussagen muss, ließ das Gericht offen. Zum Prozessbeginn sei dies aber nicht der Fall.

Quelle: dpa