Kommunale Wärmepläne sollen Orientierung bieten etwa bei der Anschaffung einer Wärmepumpe., © Thomas Banneyer/dpa

Landtag beschließt Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung

Die flächendeckende Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen kommt voran. Der nordrhein-westfälische Landtag hat ein Gesetz zur Einführung der kommunalen Wärmeplanung beschlossen. Damit werden die Vorgaben eines Gesetzes des Bundes landesrechtlich umgesetzt. Die Gemeinden in NRW müssen künftig eigene Wärmepläne erstellen, um Investitions- und Planungssicherheit für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu schaffen. Für das Gesetz stimmten die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen sowie SPD und FDP. Die AfD stimmte dagegen.

Die Wärmepläne sollen Gebäudeeigentümern, Unternehmen, den Kommunen und ihren Stadtwerken frühzeitig Orientierung geben für ihre Investitionsentscheidungen, wenn es etwa um den Ausbau eines Wärmenetzes oder die Anschaffung einer Wärmepumpe geht. NRW soll nach dem Plan der schwarz-grünen Koalition bis 2045 das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung erreichen. 

Wirtschafts- und Energieministerin Mona Neubaur (Grüne) nannte das Gesetz einen «Meilenstein für die Wärmewende». Die meisten Gemeinden hätten schon vor der Verabschiedung des Gesetzes mit der Wärmeplanung begonnen. 

Wärmeversorgung soll bezahlbar bleiben

Mit dem Gesetz werden die Gemeinden in NRW verantwortlich für die Aufstellung einer Wärmeplanung. Wärmepläne, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes freiwillig erstellt wurden, genießen Bestandschutz. Zudem sollen Wirtschaftlichkeit und Bezahlbarkeit der zukünftigen Wärmeversorgung gestärkt werden. Verschiedene Akteure wie Energieversorger, Wohnungswirtschaft, Handwerk, Bauämter oder Unternehmen, die Abwärme für ein Niedertemperaturnetz zur Verfügung stellen, sollen eingebunden werden.

Die Landesregierung finanziert die Pläne und berät die Gemeinden. Das Land rechnet für die Erstaufstellung von Wärmeplänen mit Kosten von rund 90 Millionen Euro bis 2028. Der Bund unterstützt die Erstaufstellung mit 107,5 Millionen Euro. Die Wärmpläne müssen alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls fortgeschrieben werden.

Datenaustausch zwischen Gemeinden und Land geplant

NRW nutzt dabei die Möglichkeit des Bundesgesetzes für ein vereinfachtes Verfahren für kleine Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern. Mehrere Gemeinden können auch eine gemeinsame Wärmeplanung aufstellen. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erstellt regelmäßige Berichte zum Stand der kommunalen Wärmeplanung in NRW. Der Datenaustausch zwischen Gemeinden und Land soll vollständig elektronisch verlaufen.

Quelle: dpa