Autofahrer stand nach einer Verfolgungsfahrt mit der Polizei im Jahr 2021 am Donnerstag erneut vor dem Landgericht Detmold. (Archivfoto), © Friso Gentsch/dpa

Nach Zurückweisung durch das OLG: Haftstrafe ohne Bewährung

Nach einer rund 20 Minuten langen Verfolgungsfahrt mit der Polizei soll ein Autofahrer aus dem Kreis Lippe für zwei Jahre ins Gefängnis. Nach Auskunft eines Gerichtssprechers sahen die Richter zum Abschluss der Beweisaufnahme am Donnerstag keine Möglichkeit, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte kann erneut eine Überprüfung, die Revision, durch das Oberlandesgericht (OLG) Hamm beantragen. 

Das OLG war bereits in dem Fall tätig geworden, nachdem das Amtsgericht Lemgo den voll geständigen Angeklagten in der ersten Instanz neben weiteren Punkten wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Fahrerflucht und versuchten Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt hatte. Dagegen ging der Mann in Berufung. Am Landgericht Detmold setzten die Richter die Strafe daraufhin auf ein Jahr und sechs Monate zur Bewährung herab. Die Staatsanwaltschaft zog gegen diese Entscheidung vor das OLG in Revision und hatte damit Erfolg. 

Die Richter in Hamm merkten an, dass in der Vorinstanz die nachweislich tätlichen Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und der Widerstand fälschlicherweise nicht berücksichtigt worden waren. Der heute 35 Jahre alte Angeklagte hatte laut OLG im Mai 2021 eine hemmungslose Fluchtfahrt mit bis 90 Kilometern pro Stunde begangen. Wegen der damaligen nächtlichen Ausgangssperre während der Corona-Pandemie wollte ihn zuvor eine Polizeistreife stoppen. Dem entzog sich der Mann und lieferte sich eine Verfolgungsjagd über mehrere Landstraßen, geschlossene Ortschaften sowie Rad- und Gehwege. Er umfuhr dabei gleich zwei Polizeisperren und tötete ein Reh. Zwei Streifenwagen wurden beschädigt. 

Keine Reue und wieder auffällig

Bei der erneuten Beweisaufnahme vor dem Landgericht Detmold sagten jetzt vier Polizeibeamte zur Tat und eine Sachverständige zur Schuldfähigkeit des Mannes aus. Er hatte bei der Fahrt am Rande des Teutoburger Waldes unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden. Eine Bewährungsstrafe lehnte das Landgericht Detmold im zweiten Anlauf diesmal ab, auch weil der Mann keine Reue oder Einsicht zeigte. Erschwerend kam hinzu, so der Gerichtssprecher, dass der Autofahrer drei Monate nach der Flucht vor der Polizei erneut durch rüpelhaftes Verhalten im Straßenverkehr auffiel.

Quelle: dpa