Gefangene in Nordrhein-Westfalen bekommen künftig etwas mehr Geld für ihre Arbeit hinter Gittern sowie mehr freie Tage. Der Landtag hat einstimmig ein entsprechendes Gesetz beschlossen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor nach der Klage eines Häftlings geurteilt, dass die Vergütung für Gefangenenarbeit in NRW und Bayern neu aufgestellt werden muss. Arbeit im Strafvollzug dient nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur dann der Resozialisierung, wenn sie auch angemessene Anerkennung findet.
Häftlinge erhalten nach dem neuen Gesetz einen Tagessatz von 25,12 Euro in der mittleren Vergütungsstufe 3 (100 Prozent) – und damit rund zehn Euro mehr als bisher. Bei 20 Arbeitstagen im Monat kommt ein Gefangener also auf einen durchschnittlichen Monatslohn von rund 502 Euro, statt wie bisher auf rund 301 Euro.
Mehr freie Tage für Häftlinge
Außerdem sollen weitere Anreize die Arbeit im Justizvollzug attraktiv machen. Statt acht freien Tagen gibt es künftig maximal 12 freie Tage pro Jahr. Häftlinge können auch einen teilweisen Erlass der ihnen auferlegten Kosten des Strafverfahrens durch Arbeit erreichen.
Zudem sollen sie eine Entschädigung erhalten, wenn sie an «bestimmten Behandlungsmaßnahmen» teilnehmen, wie das Justizministerium mitteilte. Dies solle verhindern, dass die Sorge um den drohenden Verlust der Vergütung die Bereitschaft der Gefangenen zur Behandlung ihrer persönlichen Defizite beeinträchtigt.
Justizminister Limbach: Gesetz trägt zur Resozialisierung bei
Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hatte zuvor gesagt, mit dem neuen Gesetz erhalte die von Gefangenen geleistete Arbeit die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Anerkennung. «Dies trägt zur Resozialisierung bei, das heißt einem Leben in sozialer Verantwortung und ohne Straftaten. Das kommt uns allen zugute.» Das Gesetz sei das Ergebnis einer Abstimmung mit Praktikern im Justizvollzug sowie unter anderem einer Befragung von Gefangenen.
Häftlinge in NRW können zum Beispiel für das jeweilige Gefängnis selbst arbeiten – wie in der Bibliothek – oder aber in Werkstätten. Diese stellen beispielsweise Vogelhäuschen, Regale oder Schuhe her, die draußen verkauft werden. In der JVA Remscheid wurde jüngst die erste Kaffeerösterei eröffnet, wo unter anderem Espresso der Marke «Knastbohne» entsteht. Laut Justizministerium lag die Beschäftigungsquote im Jahr 2023 bei einer Durchschnittsbelegung von etwa 14.100 Gefangenen bei 61 Prozent.
Quelle: dpa