Im Prozess um ein entführtes Mädchen war die Öffentlichkeit nicht dabei. (Symbolbild), © Friso Gentsch/dpa

Prozess nach Entführung und Missbrauch: Acht Jahre Haft

Wegen Geiselnahme, schweren sexuellen Missbrauchs und schwerer Vergewaltigung eines Kindes soll ein 66-Jähriger aus Baden-Württemberg für acht Jahre ins Gefängnis. Das hat das Landgericht Paderborn entschieden. In dem Prozess war die Öffentlichkeit zum Schutz des Mädchens ausgeschlossen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Verteidiger kündigte Revision durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe an. Begründung: Das frühzeitig erfolgte Geständnis seines Mandanten habe dem Kind eine Aussage vor Gericht erspart. Das sei im Urteil nicht ausreichend strafmildernd berücksichtigt worden.

Der Fall hatte im Mai 2024 für Aufsehen gesorgt. Die Schülerin aus Brakel war nicht von der Schule nach Hause gekommen und als vermisst gemeldet worden. Am Abend fand man das Kind früheren Angaben der Ermittler zufolge im rund 80 Kilometer entfernten Fritzlar in Hessen in einem Krankenhaus. Dort hatte es der Verurteilte abgesetzt, nachdem der Mann aus Kenzingen die zehnjährige Schülerin auf dem Nachhauseweg in seinem Kastenwagen entführt und sexuell schwer missbraucht hatte.

Wegen Kindesentführung hatten die Behörden nach einem Mann gefahndet. Festgenommen wurde der Deutsche in Rheinland-Pfalz.

Quelle: dpa