Das an der Hochschule in Aachen eingerichtete «Camp for Gaza» kann bleiben. Mit diesem Beschluss änderte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen, das die zum 30. September 2024 angeordnete Räumung als voraussichtlich rechtmäßig bewertet hatte. Dagegen waren die Betreiber vor die nächste Instanz gezogen.
Das oberste Verwaltungsgericht erklärte, es handele sich bei dem Protestcamp um eine durch die Versammlungsfreiheit geschützte Veranstaltung. Da die in Anspruch genommenen Flächen ein öffentlich zugänglicher Kommunikationsraum und damit ein geschützter Versammlungsort seien, sei deren Inanspruchnahme auch ohne Zustimmung der Hochschule zulässig. «Die zeitliche Beschränkung der Versammlung erweist sich als rechtswidrig», erklärte das OVG.
Nach früheren Angaben umfasst das Camp 35 bis 40 Zelte und Pavillons. Es besteht seit Mitte 2024 auf Rasenflächen am Hauptgebäude der Hochschule. Die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule (RWTH) ist mit mehr als 45.000 Studenten eine der größten Universitäten in Deutschland.
Quelle: dpa