Vor dem Amtsgericht Rheydt in Mönchengladbach geht es um einen tödlichen Sturz in die Tiefe, weil das Geländer eines Laubenganges brach. (Symbolbild), © Arne Dedert/dpa

Prozess um tödlichen Sturz – Geländer war abgebrochen

Im Prozess um einen tödlichen Sturz aus dem 3. Stock eines Mehrfamilienhauses in Mönchengladbach hat der angeklagte Hausverwalter bestritten, von Mängeln an einem gebrochenen Geländer gewusst zu haben. Der Prozess läuft seit dem Morgen vor dem Amtsgericht Rheydt. 

Das Brüstungsgitter eines Laubengangs am Haus war vor zweieinhalb Jahren bei einem Gerangel auf 20 Metern Länge abgebrochen. Vier Hausbewohner stürzten daraufhin zehn Meter in die Tiefe. Ein 31-Jähriger erlag noch am Unfallort seinen Verletzungen, eine Frau und zwei weitere Männer wurden schwer verletzt.

Streit auf dem Laubengang

Zeugen sagten bei der Polizei aus, dass es auf dem Laubengang zu einem Streit zwischen zwei Männern und der Frau gekommen sei. Ein dritter Mann sei hinzugekommen, um den Streit zu schlichten. Im folgenden Gerangel sei dann das Brüstungsgitter aus der Verankerung gebrochen.

Die Anklage wirft dem Verwalter fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor, weil er von dem kaputten Geländer gewusst und pflichtwidrig nichts unternommen haben soll. Das 1970 gebaute Mehrfamilienhaus in Mönchengladbach war sanierungsbedürftig. Für die Instandhaltung des Gebäudes war gemäß Verwaltervertrag der Angeklagte zuständig. Der Strafrahmen reicht bei fahrlässiger Tötung von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft.

Auf Nachfrage des Richters erklärte der angeklagte Verwalter in der Gerichtsverhandlung, er habe das Gebäude regelmäßig begangen, zuletzt drei Monate vor dem Unglück. Dabei habe er auch das Geländer kontrolliert und keine Roststellen gefunden. Der Anklage zufolge hatten die Hausbewohner vor dem Unglück die Eigentümer der Wohnungen mehrfach auf gravierende Mängel hingewiesen. Der Prozess soll am 26. November fortgesetzt werden.

Quelle: dpa