«Mörder!», ruft Dimitris Tsanis laut in den Gerichtssaal. Zuvor hatte der Vorsitzende Richter Carsten Clashörster den ersten Prozesstag nach rund 30 Minuten beendet. Der Vater des nach einer Abifeier in Bad Oeynhausen getöteten Philippo kann seine Trauer als Nebenkläger nicht verbergen. Auch aus dem Zuschauerraum schallt dem 18-jährigen Angeklagten lautstarke Wut hinterher, als er von Justizwachtmeistern abgeführt wird.
Zuvor hatte am ersten Prozesstag Staatsanwalt Christoph Mackel die Anklage verlesen. Der Vorwurf der Ermittler lautet auf Totschlag, nicht auf Mord, wie vom Vater gerufen. Dabei geht es um eine Tat im Juni 2024 im Kurpark von Bad Oeynhausen, bei der im Anschluss an eine Abiturfeier Tsanis Sohn so schwer durch Schläge und Tritte verletzt wurde, dass er zwei Tage später im Krankenhaus mit schweren Hirnschäden starb. Mackel schildert im Detail, wie sich zuerst ein grundloser verbaler Streit zwischen zwei Gruppen junger Menschen entwickelte. Gekannt hatten sich die Angeklagten und die Opfer zuvor nicht.
Gezielt gegen die Beine getreten
Dann kam es zu Schlägen gegen den Kopf und Oberkörper. Der 18-jährige Angeklagte habe seinem Opfer dann gezielt gegen die Beine getreten. Als der 20-Jährige auf den Boden fiel, habe der Syrer gegen den Kopf getreten und den Tod des jungen Mannes in Kauf genommen, so die Überzeugung der Staatsanwaltschaft. Die mitangeklagten Deutschen hatten zum Teil ebenfalls geprügelt.
Da der Angeklagte mit Wohnsitz in Bad Oeynhausen aus Syrien stammt, war nach der Tat eine bundesweite Debatte über Zuwanderung und Abschiebung von ausländischen Straftätern entbrannt. Sowohl Bundestag und Landtag in Nordrhein-Westfalen hatten sich mit der Tat beschäftigt.
Einlassungen im Februar
Zwei der drei Angeklagten ließen über ihre Anwälte ausrichten, dass sie sich an einem der nächsten Prozesstage zu den Vorwürfen äußern werden. Darunter ist auch der 18-jährige Haupttäter. Er werde am 7. Februar zur Person, seinem Werdegang und zur Anklage aussagen, so sein Verteidiger. Der Prozess wird bereits Anfang Januar fortgesetzt. Das Gericht nutzt zwei der nächsten Termine allerdings, um Formalien abzuarbeiten.
Der Syrer, dem die Anklage Totschlag, Körperverletzung und Diebstahl zum Nachteil eines hilflosen Menschen vorwirft, war in Begleitung zweier 19-Jähriger. Die beiden Deutschen stehen wegen gefährlicher Körperverletzung und Hehlerei vor Gericht. Sie kommen aus Bad Oeynhausen und Magdeburg in Sachsen-Anhalt.
Hehlerei angeklagt
Bei der angeklagten Hehlerei handelt es sich im Kern um Kleinigkeiten. Dennoch verwundern die vom Staatsanwalt geschilderten Details. Demnach haben die Männer dem Opfer eine Tasche mit Geld, ein paar Gramm Drogen und Parfüm weggenommen. Untereinander weitergereicht haben sie zwei Euro und ein Herrenparfum – deshalb die Hehlerei. Während das Opfer bereits bewusstlos am Boden lag, sprühte sich einer der Angeklagten mit dem Duft ein.
Das Landgericht hat bis zum 18. Mai knapp 20 weitere Verhandlungstermine angesetzt.
Quelle: dpa