In NRW setzten Bonn, Bochum, Duisburg, Essen, Münster und Dortmund auf einen differenzierten Hebesatz bei der Grundsteuer. (Symbolbild), © Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Sechs NRW-Großstädte setzen auf differenzierte Hebesätze

Von den zehn größten Städten in Nordrhein-Westfalen veranschlagt mehr als die Hälfte ab kommendem Jahr differenzierte Grundsteuersätze zugunsten von Besitzern von Wohnimmobilien. Wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab, sind dies Bonn, Bochum, Duisburg, Essen, Münster und Dortmund. Etwa aus Dortmund hieß es, der Rat habe einen differenzierten Hebesatz beschlossen, um das Wohnen nicht weiter zu verteuern. 

Der Landtag hatte den Kommunen im Juli mit einem neuen Gesetz die Option eröffnet, künftig statt eines einheitlichen Hebesatzes unterschiedliche Sätze für Wohn- und Geschäftsimmobilien festzulegen. Damit soll eine übermäßige Belastung der Eigentümer von Wohnimmobilien vermieden werden. 

Der Wert von Wohngrundstücken ist in den vergangenen Jahrzehnten vielerorts im Vergleich zu Gewerbegrundstücken deutlich gestiegen.

Einige Städte senken Hebesatz 

Köln, Düsseldorf, Bielefeld und Wuppertal bleiben indes bei einem einheitlichen Hebesatz. Während die Sätze für die Grundsteuer A und B in diesen Städten größtenteils steigen, hat sich die Stadt Köln für die Senkung des aktuellen Hebesatzes entschieden. 

Auch die Landeshauptstadt Düsseldorf hat den Hebesatz der Grundsteuer B nach eigenen Angaben deutlich gesenkt. Zudem sinken in Bonn, Münster und Essen die Hebesätze für Wohngrundstücke im Vergleich zum derzeit gültigen einheitlichen Hebesatz. 

Die Landesregierung hatte die Berechnungen für die aufkommensneutralen Grundsteuer-Hebesätze im Herbst aktualisiert. In einigen Kommunen sinken die Hebesätze dadurch, in den meisten seien sie gestiegen, heiß es aus dem NRW-Finanzministerium. 

Insgesamt seien die Abweichungen moderat. In 282 Kommunen liegen die neuen Werte bei der Grundsteuer B über den bisherigen, in 95 liegen sie darunter und in 19 Kommunen bleiben sie gleich hoch. 

Orientierung an Vorschlägen der Landesregierung

Die Kommunen sind nicht an die Vorschläge gebunden. Nach der dpa-Umfrage in den größten NRW-Kommunen haben sich die Städte in der Regel aber an den Vorschlägen orientiert. Lediglich aus Bonn hieß es, dass sich die Stadt anders entschieden habe, da dieser von August 2024 stamme und nicht mehr aktuell sei. 

Mit dem sogenannten Hebesatz können die Städte festlegen, wie viel Geld sie mit der Grundsteuer einnehmen. Weil sich das Berechnungsverfahren ändert, bedeutet ein höherer Hebesatz diesmal allerdings nicht automatisch eine höhere Belastung für die Einwohner. 

Ein Überblick über die neuen Hebesätze für die Grundsteuer B für Wohngrundstücke in den größten NRW-Städten: 

  • Köln: 2024 – 515 Prozent; 2025 – 475 Prozent
  • Wuppertal: 2024 – 620 Prozent; 2025 – 947 Prozent
  • Düsseldorf: 2024 – 440 Prozent; 2025 – 374 Prozent
  • Bielefeld: 2024 – 660 Prozent; 2025 – 765 Prozent
  • Bochum: 2024 – 645 Prozent; 2025 – 715 Prozent
  • Bonn: 2024 – 680 Prozent; 2025 – 657 Prozent
  • Dortmund: 2024 – 610 Prozent; 2025 – 625 Prozent
  • Münster: 2024 – 510 Prozent; 2025 – 410 Prozent
  • Essen: 2024 – 670 Prozent; 2025 – 655 Prozent
  • Duisburg: 2024 – 845 Prozent; 2025 – 886 Prozent

Quelle: dpa