Am Düsseldorfer Landgericht zog der Angeklagte seine Berufung zurück - damit wurde die Strafe von 16 Monaten ohne Bewährung rechtskräftig. (Symbolbild), © Martin Gerten/dpa

Polizisten schwer verletzt – Monheimer muss ins Gefängnis

Weil er einem Polizisten mit einem Kopfstoß die Nase gebrochen hat, muss ein 30-jähriger Mann aus Monheim ins Gefängnis. Am Düsseldorfer Landgericht zog der Angeklagte seine Berufung zurück – damit wurde die Strafe von 16 Monaten ohne Bewährung rechtskräftig. Das Gericht gestand dem Mann zu, vor Haftantritt einen Drogenentzug zu durchlaufen. 

«Ich kann mich an den Vorfall selber nicht mehr erinnern», sagte er. Am 16. April 2023 hatte er alkoholisiert und unter Drogeneinfluss zwei Polizisten in seiner Monheimer Wohnung beleidigt und einen von ihnen schwer verletzt. Die Beamten wollten den Angetrunkenen für eine Blutprobe auf die Wache bringen.

Anlass war, dass er aus Wut auf seine Freundin eines der Fenster ihrer Wohnung eingeschlagen haben soll und auf einem E-Roller weggefahren war. Nachbarn hatten das beobachtet und die Polizei verständigt.

Monheimer ist mehrfach vorbestraft

«Als wir damals bei dem Mann klingelten, öffnete er die Wohnungstür und ließ uns herein», erzählte das Opfer, der Polizeibeamte. «Es lief erst aus dem Ruder, als wir ihn zur Blutentnahme mit auf die Wache nehmen wollten.» Da sei der 30-Jährige aggressiv geworden und habe sich heftig gewehrt. Daraufhin seien ihm Handschellen angelegt worden.

Beim Verlassen der Wohnung habe er ihm den Kopfstoß verpasst. Der Monheimer ist mehrfach vorbestraft und verbüßt derzeit eine Haftstrafe wegen Geldfälschung und Betrugs. Nun kommt noch eine wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte hinzu. Nach der Förderschule hatte der Mann verschiedene Jobs, war zwischenzeitlich aber auch in die Drogen- und Obdachlosen-Szene abgerutscht. 

Quelle: dpa