Die Bundesanwaltschaft wirft dem Täter Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor, © Uwe Anspach/dpa

Anklage nach Messerangriff auf Mannheimer Marktplatz erhoben

Nach dem Messerangriff von Mannheim mit dem Tod eines Polizisten im Mai hat die Bundesanwaltschaft Anklage erhoben. Sie wirft dem Täter Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor, wie sie in Karlsruhe mitteilte. Nun muss der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart entscheiden, ob er einen Prozess ansetzt.

Der damals 25-jährige Afghane hatte am 31. Mai auf dem Mannheimer Marktplatz fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bewegung Pax Europa (BPE) sowie einen Polizisten mit einem Messer verletzt. Der 29 Jahre alte Polizist Rouven Laur erlag später seinen Verletzungen. Ein anderer Beamte schoss den Angreifer nieder, er wurde operiert und konnte zunächst nicht vernommen werden. Wenige Wochen später wurde ihm der Haftbefehl eröffnet. Seit Mitte Juni ist er in Untersuchungshaft.

Religiöse Motivation vermutet

Wenige Tage nach dem Angriff hatte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen wegen der «besonderen Bedeutung des Falls» übernommen. Die oberste deutsche Anklagebehörde geht von einer religiösen Motivation aus: Der Beschuldigte habe zu massiver Gewalt gegriffen, vermutlich, um Kritik am Islam zu unterbinden, sagte Generalbundesanwalt Jens Rommel. Demnach sah die Behörde zunächst aber keine dschihadistische Einbindung des Mannes. 

Dschihadistische Gruppen wie die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) wollen mit extremer Gewalt eine als islamisch angesehene Herrschaft errichten. Sie stellen den Dschihad, den Heiligen Krieg, ins Zentrum ihrer Ideologie und rufen andere Muslime dazu auf.

In der Mitteilung zur Anklage geht die Bundesanwaltschaft nun davon aus, dass der Beschuldigte Sympathien für den IS hegte und seine Ideologie teilte.

Große Anteilnahme und politische Konsequenzen

Der Angreifer war nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur 2013 als Teenager nach Deutschland gekommen und hatte einen Asylantrag gestellt. Der Antrag wurde 2014 abgelehnt. Es wurde allerdings ein Abschiebeverbot verhängt, vermutlich wegen des jugendlichen Alters. Der Täter hatte zuletzt mit seiner deutschen Ehefrau und zwei Kleinkindern im hessischen Heppenheim gewohnt – rund 35 Kilometer nordöstlich von Mannheim. Er war der Polizei vor der Tat nicht bekannt.

Die Anteilnahme am Tod des jungen Polizisten Laur war nach der Tat bundesweit groß. In Mannheim fanden sich wenige Tage nach der Tat laut Polizei 8000 Menschen für eine Gedenkkundgebung zusammen. Die Tat löste auch eine intensive Debatte über striktere Abschiebungen ausländischer Straftäter aus. Als Konsequenz kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) an, die Abschiebung von Schwerstkriminellen nach Afghanistan und Syrien wieder zu ermöglichen. Ein Abschiebeflug nach Afghanistan hat inzwischen stattgefunden.

Quelle: dpa