Die CDU hat ein Youtube-Video vom Auftritt ihres Kanzlerkandidaten Friedrich Merz bei der Jungen Union verändert, nachdem Herbert Grönemeyer ihr die Nutzung eines seiner Songs im Wahlkampf untersagt hat. In dem Video war ursprünglich zu sehen, wie Merz den Saal in Halle in Sachsen-Anhalt zur Musik des Grönemeyer-Lieds «Zeit, dass sich was dreht» betreten hatte – anmoderiert mit der Aufforderung: «Begrüßt mit mir den nächsten Kanzler der Bundesrepublik Deutschland». Diese Szene ist nun anders als noch vor Tagen nicht mehr in dem Video von Merz‘ Auftritt zu sehen. Die CDU äußerte sich auf Nachfragen der dpa nicht zu Grönemeyers Verbot.
Nicht für Wahlwerbezwecke, bisherige Verbreitung löschen
Vor Tagen hatte Grönemeyers Medienanwalt Christian Schertz der Deutschen Presse-Agentur das Verbot bestätigt. Der Sänger («Mensch», «Männer») verlangt in einem Schreiben an die CDU und deren Jugendorganisation zu unterlassen, seinen Song für Wahlwerbezwecke zu nutzen, öffentlich aufzuführen oder sonst zu verbreiten. Zudem müsse die bisherige Verbreitung online gelöscht werden. Man behalte sich weitere juristische Schritte vor.
Grönemeyer (68) hatte den Song 2006 herausgebracht, er wurde damals zur Hymne bei der Fußball-Weltmeisterschaft. Gemeinsam mit dem Rapper $oho Bani interpretierte er nach Jahren das Lied neu. Der Rap-Remix erschien dieses Jahr und kletterte zur Fußball-Europameisterschaft die Charts hoch. Diese neue Version wurde beim JU-Treffen gespielt.
Immer wieder kommt es vor, dass Stars dagegen sind, dass ihre Songs von Parteien genutzt werden. Erst vor Tagen hatte Abba-Star Björn Ulvaeus moniert, dass auf Wahlkampfveranstaltungen des inzwischen siegreichen US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump Lieder und Videos der schwedischen Kultband liefen.
Der Rechtsrahmen
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – kurz GEMA – kümmert sich um Urheberrechte für Musiker und teilte auf dpa-Anfrage mit, dass Parteien für ihre Veranstaltungen wie jeder andere Veranstalter auch Musik einsetzen dürfen. Sobald die Musik öffentlich genutzt werde, muss man eine Lizenz für die Nutzung kaufen. Die Gema erfahre bei der Lizenzierung keine Details, wofür die Musik verwendet werde.
Eine Partei müsse vorher den Künstler oder eine Band nicht extra um Erlaubnis fragen. «Wenn ein Urheber nicht möchte, dass sein Werk auf einer bestimmten politischen Veranstaltung genutzt wird, muss er selbst oder sein Musikverlag dagegen vorgehen», heißt es weiter. Ab wann eine Musiknutzung eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstelle und damit von einem Urheber angegriffen werden könne, lasse sich nicht pauschal sagen. Das sei eine Frage des Kontextes und des Einzelfalls.
Quelle: dpa