Ein Fluch oder der Verlust des Partners: Mit Drohungen soll der Anführer einer sektenähnlichen Gemeinde in Hamburg laut Anklage junge Frauen manipuliert haben, damit sie ihm sexuelle Wünsche erfüllen. Bei Prozessauftakt vor dem Landgericht schwieg der 52-Jährige zu den Vorwürfen. Er muss sich wegen schwerer sexueller Übergriffe und Körperverletzung verantworten.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft geht es um fünf Opfer und insgesamt 16 Fälle aus den Jahren 2017 bis 2020. Tatorte sollen das Gebäude der Gemeinde in Hamburg und die Wohnung des Angeklagten gewesen sein.
Die Opfer aus der Gemeinde seien dem Mann hörig gewesen, sagte die Anwältin von drei Nebenklägerinnen am Rande der Verhandlung. Der Angeklagte habe das Vertrauen der Frauen missbraucht. Sie seien alle sehr betroffen. Die Opfer sind als Zeuginnen geladen.
Angeklagter soll mit Fluch gedroht haben
Unter anderem behauptete der Anführer der Glaubensgemeinschaft nach Angaben der Staatsanwaltschaft, er könne für eine heute 34-Jährige einen vermögenden Mann finden. Dafür brauche es jedoch ein Ritual, bei dem Samenflüssigkeit gewonnen werden müsse.
So solle eine spirituelle Verbindung zwischen der Frau und dem Mann, der für sie gesucht werden sollte, aufgenommen werden, sagte der Oberstaatsanwalt bei Verlesung der Anklage. Daraufhin habe sich die getäuschte Frau bei zehn Gelegenheiten auf sexuelle Handlungen mit dem Angeklagten eingelassen.
Zwei weiteren Frauen soll der Angeklagte gedroht haben, er könne dafür sorgen, dass sich ihre Partner von ihnen abwenden. Deshalb kamen die Opfer laut Anklage seiner Forderung nach, ihm ihre Brüste zu zeigen.
Anklage: Opfer sollte für fehlende Teilnahme am Chor bestraft werden
Auch einer heute 26-Jährigen habe der Mann in der Silvesternacht 2018 gedroht. Wenn sie nicht mit ihm schlafe, werde er sie und ihre Familie mit einem Fluch belegen. Das habe die Frau sehr geängstigt. Dann kam es zum Übergriff.
Zudem wird der 52-Jährige beschuldigt, einer Frau einen wuchtigen Schlag in die Bauchregion verpasst zu haben. Das sollte eine Strafe dafür sein, dass sie nicht am Chorgesang teilnehmen wollte, berichtete der Oberstaatsanwalt.
Angeklagter in Untersuchungshaft
Gegen den Mann war Anzeige erstattet worden. Weil die Anklage nicht zugestellt werden konnte, befürchtete man nach Angaben einer Gerichtssprecherin, er werde sich dem Verfahren nicht stellen. Es sei Haftbefehl erlassen und der Mann aus Großbritannien ausgeliefert worden. Seit Juli sitzt er in Untersuchungshaft. Der Angeklagte, der in rotem Kapuzenpullover und schwarzer Jeans erschienen war, äußerte sich am ersten Verhandlungstag nur über seinen Anwalt.
Der Prozess wird am 22. November fortgesetzt. Danach sind derzeit noch sieben weitere Verhandlungstage angesetzt.
Quelle: dpa