Aufnahmen einer Tierrechtsorganisation brachten die Ermittlungen ins Rollen, nun steht der Inhaber eines Schlachtbetriebs vor Gericht (Symbolfoto) , © Friso Gentsch/dpa

Chef von Schlachtbetrieb wegen Tierquälerei vor Gericht

Weil er wiederholt Rinder gequält und misshandelt haben soll, steht in Lünen der Inhaber eines Schlachtbetriebs aus dem Kreis Unna vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in einer Viehsammelstelle im Kreis Unna kranke und nicht transportfähige Rinder geschlagen und nicht ausreichend mit Wasser und Nahrung versorgt zu haben, wie ein Gerichtssprecher sagte. 

Die Anklage schilderte demnach einen Fall, in dem ein Tier, das nicht mehr laufen konnte, mit einer Maschine über den Boden geschleift worden sein soll. Zudem soll das Fleisch eines in dem Betrieb verendeten Rindes als vermeintliches Schlachtvieh verkauft worden sein. Um zu verschleiern, dass es nicht regulär geschlachtet wurde, soll dem bereits toten Tier noch ein Bolzenschuss aufgesetzt worden sein. Außerdem soll den Rindern in unzulässigem Maße Blut abgenommen worden sein. 

Anstoß für die Ermittlungen waren Videos von Tierschützern

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft waren im Jahr 2021 durch Videoaufnahmen der Tierrechtsorganisation Soko Tierschutz angestoßen worden. Ebenfalls infolge der Hinweise auf systematische Misshandlungen durch die Tierschützer war die Viehsammelstelle vom Kreis Unna geschlossen worden. Es folgten Durchsuchungen und weitere Ermittlungen durch die Behörden. 

Bereits im Februar waren zwei Mitarbeiter des Betriebs wegen einer Vielzahl von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, eine davon ist rechtskräftig. Im zweiten Fall läuft die Berufung. 

Nachträglich Anklage für Mittäterschaft in weiteren Fällen erhoben

Angeklagt war der Firmeninhaber zunächst nur wegen zehn Taten, bei dem ihm nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft eine direkte Beteiligung nachzuweisen sei. Die Staatsanwaltschaft will ihn aber nach Gerichtsangaben auch als Mittäter für weitere Fälle zur Verantwortung ziehen. Es sei davon auszugehen, dass die Straftaten seiner beiden Mitarbeiter in seinem Wissen und Wollen geschehen seien, hieß es zur Begründung. Ob diese Nachtragsanklage nun im Zuge des laufenden Verfahrens oder im Anschluss daran verhandelt wird, war zunächst offen.

Quelle: dpa