Wegen Mordes angeklagt und am Ende wegen Unterschlagung verurteilt: Das Landgericht Bonn hat einen 33 Jahre alten Mann aus Königswinter zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Der Mann war nach dem Tod einer 90 Jahre alten Nachbarin ursprünglich wegen Raubmordes angeklagt. Die Witwe war am 16. Februar 2024 tot in ihrem Schlafzimmer gefunden worden.
Der im gleichen Haus wohnende Angeklagte war in Verdacht geraten, weil seine DNA-Spur am Nachthemd der Toten gefunden wurde. Zudem hatte er die 90-Jährige vergebens um Geld gebeten, mit dem er seine Spielschulden bezahlen wollte.
Das Gericht habe keine sicheren Anhaltspunkte gefunden, die den Vorwurf einer gewaltsamen Tötung erhärteten. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Seniorin an einem Herzinfarkt starb und nicht durch Ersticken mit einer weichen Bedeckung wie etwa einem Kissen, wie die Staatsanwaltschaft angenommen hatte. Der 33-Jährige hatte im Prozess nichts gesagt.
Die Richter gingen sicher davon aus, dass der Angeklagte den Tod seiner Nachbarin ausgenutzt und aus ihrer Wohnung Bargeld und die EC-Karte entwendet hat, kurz nachdem die Frau gestorben war. Auch habe er der Toten eine goldene Kette vom Hals sowie drei goldene Ringe von den Fingern genommen und so die DNA-Spur hinterlassen. Der Kammervorsitzende erklärte im Urteil: «Was muss das für ein Mensch sein, der das macht und eine Tote, die zudem seine freundlich gesonnene Nachbarin war, bestiehlt».
Bereits die Staatsanwältin war in ihrem Plädoyer nicht mehr von Raubmord ausgegangen und hatte eine Haftstrafe wegen Unterschlagung gefordert.
Quelle: dpa