Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Einspruch von Bayer Leverkusen gegen die Wiederholung des Duells mit dem SC Freiburg in der Frauenfußball-Bundesliga abgewiesen. Damit bestätigte das Gremium die Entscheidung des DFB-Sportgerichts vom 19. September, das die Wertung des Leverkusener 3:2-Sieges in Freiburg aufgehoben und eine Neuansetzung der Partie angeordnet hatte. Wann das Spiel wiederholt wird, steht noch nicht fest.
Hintergrund ist der Elfmeter für Leverkusen in der 88. Minute des Spiels. Im ersten Versuch hatte Bayer-Spielerin Kristin Kögel den Ball über das Tor geschossen. Da sich Freiburgs Torhüterin Rafaela Borggräfe nach Meinung der Unparteiischen zu früh bewegt hatte, ließen sie den Strafstoß wiederholen. Kögel verwandelte im zweiten Versuch zum Endstand.
Laut Regelwerk können Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter einen Elfmeter noch einmal ausführen lassen, allerdings nur, wenn das Vergehen von Torhüterin oder Torhüter die Schützin oder den Schützen eindeutig beeinträchtigt hat. Das sei nach Ansicht der Freiburgerinnen nicht der Fall gewesen, woraufhin es zum erfolgreichen Einspruch des Sportclubs gekommen war. Laut Sportgericht sei die entsprechende Regel 14 Ziffer 2 im vorliegenden Sachverhalt missachtet worden. Dies wollte Leverkusen hingegen nicht akzeptieren.
Quelle: dpa