Eine 62-Jährige hat versucht, ihre schwer an Demenz erkrankte Mutter mit einer Überdosis Insulin zu töten – nun ist sie dafür zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Kölner Landgericht sprach die Frau am Mittwoch wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig. Der Vorsitzende Richter wertete das Vorgehen der Frau dabei als Tat «aus Mitleid». «Sie wollten das aus Ihrer Sicht unwürdige Dahinsiechen der Mutter beenden. Sie wollten sie erlösen», sagte er in seiner Urteilsbegründung.
Wie das Gericht feststellte, hatte das spätere Opfer gegenüber der Angeklagten, aber auch gegenüber anderen Personen wiederholt den Wunsch zu sterben geäußert, als sich erste Anzeichen ihrer Demenz zeigten. Vor der Unterbringung in einem Pflegeheim habe sie zwei Suizidversuche unternommen. Angesichts der stetigen Verschlechterung des Zustands der Mutter habe die Angeklagte spätestens im September 2023 beschlossen, sie zu töten.
Internetrecherche zu «Mord per Insulinspritze»
Im Internet habe sie unter Schlagworten wie «Mord per Insulinspritze» oder «der ideale Mord» recherchiert. Auf der Arbeit – die Angeklagte war selbst Pflegerin – habe sie einen Insulin-Pen eingepackt und im Zimmer ihrer Mutter versteckt. Bei einem Besuch im Januar dieses Jahres habe die Angeklagte die Mutter dann «eigentümlich reduziert» erlebt, hieß es.
«Der reduzierte Zustand war der eigentliche Trigger für die Tat», sagte der Richter. Die Angeklagte habe mit der Mutter noch einen Eierlikör getrunken, mit ihr in einem Fotoalbum geblättert und ihr dann 60 Einheiten Insulin in einen Oberarm injiziert.
Tochter räumt versuchte Tötung ein
Ein Pfleger entdeckte die Seniorin wenig später in kritischem Zustand. In der Kölner Uni-Klinik wurde die Frau mit Glukose behandelt und überlebte. Sie wohnt heute wieder in dem Pflegeheim.
Über ihre Verteidiger hatte die 62-Jährige die versuchte Tötung eingeräumt. Sie habe der Mutter «das Leben abzunehmen» versucht. Ihre Mutter habe sie auch wiederholt unter Druck gesetzt, ihr doch beim Sterben zu helfen.
Das Gericht sah das von der Staatsanwaltschaft angenommene Mordmerkmal der Heimtücke gegen ein «arg- und wehrloses Opfer» als nicht erfüllt an. Entsprechend fiel das Urteil aus. Die Seniorin habe aufgrund ihrer Demenz keinen Argwohn mehr ausbilden können, hieß es.
Quelle: dpa