Nordrhein-Westfalen lockert die Personalvorgaben in Kitas bei Ausfällen. (Symbolbild), © Christoph Soeder/dpa

Umstrittene Kita-Personalverordnung in Kraft

Die hochumstrittenen Lockerungen der Personalvorgaben in nordrhein-westfälischen Kitas können ab sofort umgesetzt werden. Dazu ist jetzt eine neue Verordnung in Kraft getreten, wie das Familienministerium in Düsseldorf mitteilte.

Damit können Ergänzungskräfte bei nicht vorhersehbaren Personalengpässen flexibler eingesetzt werden. In mehreren Petitionen sind dagegen schon mehr als 150.000 Protestunterschriften zusammengekommen. Die Kritiker wollen verhindern, «dass die Kitas in NRW zu Aufbewahrungsstätten werden».

Kinderpflegerinnen und -pfleger können einspringen

Das Familienministerium erklärte, auch während der zeitlich begrenzten Ausnahmen gelte: «Zu jedem Zeitpunkt wird jede Gruppe von mindestens zwei pädagogischen Kräften betreut.» Im Notfall könnten aber nun ergänzende Kräfte – etwa ausgebildete Kinderpflegerinnen und -pfleger – für einen begrenzten Zeitraum für eine ausgebildete Erzieherin einspringen.

Auch Kinderpflegerinnen und erfahrene Ergänzungskräfte seien ausgebildete pädagogische Kräfte, die bereits in den Kitas arbeiteten und bewährte Bezugspersonen für die Kinder und das Umfeld seien, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. «Diese Regelung kann den Einrichtungen bei Bedarf in akuten Krankheitsphasen mehr Stabilität und Verlässlichkeit bieten.»

Auch «profilrelevante Kräfte» können verstärken 

Auch sogenannte profilrelevante Kräfte wie Musiker, Handwerker oder Gärtner können nun die Kitas verstärken, wenn es in das spezifische Konzept der Kita passt. «Diese Regelung eröffnet erstmals Zugänge für ursprünglich nicht pädagogisches Personal, das jedoch in Kitas mit entsprechender Profilausprägung – beispielsweise Sport-Kita, Musik-Kita – einen frühpädagogischen Mehrwert bieten kann», erläuterte das Ministerium. Erleichtert werde zudem der Zugang für Menschen mit pädagogischen Studienabschlüssen aus dem Ausland.

Quelle: dpa