Das Landgericht Detmold hatte drei Jugendliche wegen Totschlags verurteilt. (Symbolbild), © Friso Gentsch/dpa

Urteile gegen Jugendliche wegen Totschlags rechtskräftig

Ein Urteil gegen drei Jugendliche aus dem Kreis Lippe nach dem gewaltsamen Tod eines obdachlosen Mannes vor knapp einem Jahr ist rechtskräftig. Das Landgericht Detmold hatte die damals 15-Jährigen im Februar wegen Totschlags verurteilt – den Haupttäter zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft nach Jugendstrafrecht, die beiden anderen zu jeweils fünf Jahren Gefängnis. Zwei Angeklagte hatten Revision eingelegt. Diese habe man verworfen, berichtete nun der Bundesgerichtshof (BGH). 

Die Überprüfung der Urteile haben keine Rechtsfehler zu deren Nachteil ergeben, hieß es in Karlsruhe. Damit sei das Detmolder Urteil auch für die beiden Angeklagten, die Rechtsmittel eingelegt hatten, rechtskräftig. Der Haupttäter hatte demnach im Oktober 2023 in Horn-Bad Meinberg auf den 47 Jahre alten Mann mit einem Messer eingestochen. Das Opfer starb an Blutverlust infolge multipler Stichverletzungen.

Die beiden anderen Jugendlichen hätten von dem Messer gewusst, die Tat aber nicht verhindert, hatte das Landgericht festgestellt. Die Geständnisse der Angeklagten bewertete das Gericht strafmildernd, sie waren nach starkem Alkohol- und Drogenkonsum zudem als vermindert schuldfähig eingestuft worden. Zum Motiv hieß es damals, die Jugendlichen hätten sich von dem Obdachlosen gestört gefühlt. Es sei zu einem erschreckenden Maß an Gewalt gekommen. Die Jugendlichen hatten den Angriff mit einem Handy gefilmt.

Quelle: dpa