Der Diebstahl von Affendame Ruma aus dem Leipziger Zoo wird am Donnerstag am Amtsgericht Chemnitz verhandelt (Symbolfoto), © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa

Wer klaut einen Affen? – Prozess um Diebstahl im Zoo Leipzig

Tagelang war das Schicksal von Bartaffen-Dame Ruma im Frühjahr ungewiss, nachdem Kriminelle in ihr Gehege im Leipziger Zoo eingebrochen waren und sie in ihre Gewalt gebracht hatten. Am Donnerstag (5. Dezember) müssen sich nun drei junge Männer wegen des Affen-Diebstahls und zahlreicher weiterer Straftaten in Chemnitz vor Gericht verantworten. Dabei gehe es auch um Erpressung, weitere Diebstähle sowie Raubüberfälle, wie eine Sprecherin des Amtsgerichts informierte. Alle drei sitzen in Untersuchungshaft. Verhandelt wird vor einem Jugendschöffengericht, da zwei von ihnen rechtlich als Heranwachsende gelten, der Dritte als Jugendlicher. 

Ruma war in der Nacht zum Ostersonntag aus ihrem Gehege gestohlen worden. Laut Zoo hatte es dort zuvor 22 Jahre lang keinen Tierdiebstahl gegeben. Mehrere Tage lang wurde um das Affenweibchen gebangt, die Polizei schrieb es zur Fahndung aus. Erst vier Tage später wurde es von einem Jogger in einem Baum im Stadtteil Reudnitz entdeckt. Zwar lief das Tier in ein nahegelegenes Gebäude. Doch dort konnten es Zoomitarbeiter einfangen und unverletzt zurückbringen.

Mutmaßliche Diebe durch Handybilder überführt 

Knapp vier Monate später hatte die Polizei dann die Täter ausfindig gemacht. Bei Ermittlungen gegen die Gruppe wurden den Angaben zufolge Handyaufnahmen gefunden, die die Verdächtigen mit dem Bartaffen zeigen. Laut Anklage sollen sie die Affendame zunächst mit nach Chemnitz genommen haben. Später hätten sie das Tier zurück nach Leipzig gebracht und in einem Park ausgesetzt. 

Experten des Zoos hatten es zuvor bereits als unwahrscheinlich bezeichnet, dass der Affe selbst mehrere Kilometer durch die Stadt zurückgelegt hat. Er hat den Angaben zufolge inzwischen in einem anderen Zoo ein neues Zuhause gefunden. 

Die Angeklagten haben bisher zu den Vorwürfen geschwiegen. Laut Gericht handelt es sich bei ihnen um einen Russen und einen Ukrainer; bei dem Dritten habe die Staatsangehörigkeit nicht genau festgestellt werden können.

Quelle: dpa