Rund eineinhalb Jahre nach dem schweren Zugunglück mit zwei Toten in Hürth bei Köln hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen Beschuldigten erhoben. Der Vorwurf gegen ihn laute fahrlässige Tötung, teilte ein Sprecher der Behörde am Mittwoch mit.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft auch noch gegen einen zweiten Beschuldigten ermittelt. Das gegen ihn gerichtete Verfahren sei aber mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden, hieß es.
Bei dem Unfall Anfang Mai 2023 hatte ein Intercity-Zug zwei 27 und 31 Jahre alte Arbeiter erfasst. Sie waren sofort tot. Fünf Kollegen konnten im letzten Augenblick zur Seite springen und erlitten einen Schock. Die Männer hatten damals im Auftrag der Deutschen Bahn am Gleisbett gearbeitet. Als sie sich auf die Schienen begaben, waren sie davon ausgegangen, dass die Strecke bereits gesperrt war – das war aber nicht der Fall. In der Folge kam es zu dem Unglück.
Verstoße gegen Sorgfaltspflicht nicht belegbar
Bei den Ermittlungen war es im Kern um die Frage gegangen, warum die vorgeschriebenen Kommunikationsabläufe nicht funktionierten. Im Fall des nun gegen einen der beiden Männer eingestellten Verfahrens habe ursprünglich der Vorwurf im Raum gestanden, dass dieser als sogenannter Technischer Berechtigter «pflichtwidrig» die vermeintliche Sperrung postuliert habe, wodurch es zu dem fatalen Unfall auf dem tatsächlich nicht gesperrten Gleisabschnitt gekommen sei, erläuterte die Staatsanwaltschaft. «Nach Durchführung umfangreicher Ermittlungen hat sich ein solcher Sorgfaltspflichtverstoß jedoch nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit belegen lassen», sagte ein Sprecher.
Bei dem Mann, gegen den dagegen Anklage erhoben wurde, handelt es sich nach Angaben des Amtsgerichts in Brühl um einen 53-Jährigen, der am Tag des Unfalls Beschäftigter eines Bausicherungsunternehmens gewesen sei. Obwohl das Gleis nicht gesperrt war, soll er in dieser Funktion «grünes Licht» für die Arbeiten gegeben haben. Auch ein Sicherungssystem, das Arbeiter bei nahenden Zügen warnt, soll nicht zum Einsatz gekommen sein. Stattdessen soll es sich im Fahrzeug des Deutschen befunden haben.
Das Amtsgericht muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. Wann diese Entscheidung fallen könnte, war zunächst noch unklar.
Quelle: dpa